Sorgenfrei dank Schneeräumung durch uns in Stuttgart und Umgebung
So schön wie die weiße Winterpracht ist, so viel Arbeit und Verantwortung bringt sie auch mit sich. Das Gesetz verlangt von Ihnen, die an Ihrem Haus angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Nicht immer haben Sie die Zeit, sich um diese Aufgabe zu kümmern – auch Krankheit oder Reisen hindern Sie an den Räumungsarbeiten. Geben Sie deshalb die Schneeräumung in Stuttgart und der umliegenden Region in die Hände von Beissmann Winterdienst. Wir erledigen für Sie die Räumpflicht genauso, wie es gesetzlich verlangt wird, und räumen Ihr Grundstück in den Zeiten, die in der Satzung Ihres Wohnortes vorgeschrieben sind.
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, sich bei Schnee und Eis um die Schneeräumung der öffentlichen Gehwege zu kümmern. In Stuttgart, sowie in allen anderen deutschen Städten, wird dies meistens durch die städtische Satzung auf die privaten Anlieger der Straße übertragen. Auch wenn Sie zur Miete wohnen, sind Sie oftmals nicht davon befreit, denn Hausbesitzer geben die Räumpflicht für den Gehweg im Winter häufig vertraglich an die Mieter weiter. Es liegt somit nicht nur im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit, diese Aufgaben zu organisieren, sondern auch, um Klagen oder Bußgelder nach schnee- und eisbedingten Unfällen zu vermeiden.