Sorgenfrei mit unserem Service
So schön wie die weiße Winterpracht ist, so viel Arbeit und Verantwortung bringt sie auch mit sich. Das Gesetz verlangt von Ihnen, die an Ihrem Haus angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Nicht immer haben Sie die Zeit, sich um diese Aufgabe zu kümmern - auch Krankheit oder Reisen hindern Sie an den Räumungsarbeiten. Geben Sie deshalb die Schneeräumung in die Hände von Beissmann Winterdienst. Wir erledigen für Sie die Räumpflicht genauso, wie es gesetzlich verlangt wird, und räumen Ihr Grundstück in den Zeiten, die in der Satzung Ihres Wohnortes vorgeschrieben sind.